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Was sie wissen sollten - Zertifikate - Rassestandard - Zuchtgenetik - Zuchtbuch



Unter Zertifikate finden sie die sehr gut bestandene Zwingerkontrolle durch den IHV e.V. vom 16.08.2013 diese soll Ihnen zeigen das wir immer transparent sind.


Sehr geehrter Marxdorfer Wolfshund' - Interessent,

wir, das bin ich, Robert Rupp und meine Frau Jeannette Rupp mit Tochter Saskia Sophie, haben uns für die Zucht von Kreuzungen entschieden, da sich diese für unser Vorhaben besser eignen. Der Saarloos Wolfshond ist durch sein scheues und teilweise ängstliches Verhalten leider nicht optimal für die Begleithundeausbildung, geschweige denn für die Behindertenhundeausbildung geeignet. Durch die Einkreuzung des Weissen Schäferhundes, werden diese Hunde offener und man kann besser mit ihnen arbeiten. Trotzdem kommt es auch hin und wieder vor, daß einer unserer Marxdorfer ein zurückhaltendes Wesen besitzt. Wir versuchen durch weitere gesundheitliche und charakterliche Selektion, die bei uns oberste Priorität noch vor der Optik hat, die Wesensfestigkeit des Marxdorfer-Wolfshundes stetig zu verbessern. Wir sind noch eine sehr junge Zucht und niemand ist von Anfang an perfekt. Die Aufzucht der Welpen erfolgt bei uns im Haus im engsten Familienkreis, da sehr viel Wert auf eine gute Sozialisierung gelegt wird. Wir leben wirklich für und mit unseren Hunden.

Doch leider gibt es auch sehr viele Gegner, die nicht verstehen wollen, was wir mit unserer Zucht erreichen möchten. Diese Leute machen sich auch nicht die Mühe unsere Hunde kennen zu lernen. Dazu möchten wir nur sagen: Wir laden 'Jeden' herzlich ein, unsere Zucht zu besuchen, auf einem Welpentreffen vorbeizuschauen oder uns sonst zu kontaktieren.

Wir verstecken uns nicht hinter dem Deckmantel einer Hobbyzucht, sondern sind ein gewerbliches Unternehmen mit allem was dazu gehört. Dies bedeutet häufige Kontrollen durch das Veterinäramt, die Prüfung nach §11 des Tierschutzgesetzes, die unsere Zucht ablegen musste, Kontrollen durch das Finanzamt, Versteuerung aller Einnahmen und Ausgaben, sowie, was für uns selbstverständlich mit dazugehört, regelmäßige Tierarztbesuche inklusive HD-Röntgen, MDR-1 Test, PRA und Test auf alle möglichen Augenkrankheiten.

Wir haben im Durchschnitt 20 Zuchthunde, da wir die Genvielfallt für den Aufbau einer neuen Rasse brauchen. Es müssen viele verschiedene Stämme aufgebaut werden, damit wir nicht irgendwann in die Inzucht oder sogar in Inzest verfallen. Wir wollen gesunde und wesensstarke Hunde. Dies bedeutet aber auch, daß wir im Gegensatz von Hobbyzüchtern mehr Würfe haben, was nichts mit vermehren zu tun hat, sondern von Anfang an Genvielfalt heißt. Jeder Welpe der unser Zuhause verlässt, ist vom Tierarzt untersucht und gesund - geimpft, gechipt und mehrfach entwurmt. Zusätzlich erhält jeder Welpenkäufer ein Starterpaket, das ihm die ersten Wochen erleichtern soll. Natürlich stehen wir ihm auch nach dieser Zeit noch mit Rat und Tat zur Seite. Dies ist für uns selbstverständlich, da für uns die Zucht nicht mit Verkauf des Hundes aufhört, sondern ein Leben lang weitergeht. Dies entspricht einfach unserer Philosophie des Züchtens. So haben wir auch zu den meisten unserer Kunden noch immer Kontakt, wie Sie an den Welpentagebüchern sehen können. Wir freuen uns auch sehr, wenn wir bei unserem jährlichen Welpentreffen viele unserer „Welpis" mal wieder zu sehen bekommen. Wo wir auch die Entwicklung der Zucht beobachten können.

Für uns ist die Hundezucht kein Beruf, sondern eine Berufung.


Liebe Grüße - Familie Rupp




Gewerbliche Zucht. Was ist das?


Der Begriff "gewerbliche Hundezucht" wird leider immer wieder mit "Massenzucht" verwechselt. Wer "gewerblich züchtet", gilt oft als unseriös. Zu Unrecht!

Vielmehr handelt es sich dabei um eine vom Gesetzgeber geforderte, ordnungsgemäß angemeldete und vom Staat überprüfte Zuchtstätte.

JEDER Züchter, der mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen besitzt, ist gewerbsmässiger oder gewerblicher Hundezüchter und er unterliegt der Anmeldepflicht beim zuständigen Veterinärsamt.

Auszug von:

www.hunde-blogger.de:80/recht/wann-ist-eine-hundezucht-genehmigungspflichtig-63.html

Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet oder mit Hunden handelt, benötigt die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist im § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt. Wann eine gewerbsmäßige Tierzucht vorliegt, sagt das TierSchG aber nicht.

Bei dem Stichwort “gewerbsmäßige Hundezucht” schießen einem Bilder von Massenhaltung und “Ausschussproduktion” durch den Kopf - doch weit gefehlt. Der Gesetzgeber meinte etwas ganz anderes.

Man konkretisierte das TierSchG in der Form, dass bei der Haltung von mindestens drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder mindestens drei Würfen nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG i.V.m. Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9.02.2000 in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist. Gewerbsmäßig handelt nach Nr. 12.2.1.5 der Verwaltungsvorschrift, wer die Zucht selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Es braucht demnach kein Gewerbebetrieb im herkömmlichen Sinne vorzuliegen - es genügt bereits, wenn mehr als drei Zuchthündinnen gehalten werden.

Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist vielmehr gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts. Wenn ein wechselnd großer Hundebestand vorliegt und zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare Gewerbsmäßigkeit. Treffen diese oder die vorgenannten Merkmale zu, so braucht der Hundezüchter eine Genehmigung. Fehlt sie, ist das Veterinäramt dazu verpflichtet, die Hundezucht und den Handel zu verbieten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4 K 5551/98.

Hundezucht ist die planmäßig durchgeführte Paarung von Rassehunden, die einem bestimmten Zuchtziel (z. B. Körperbau, Leistung, Gesundheit u. a.) entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merkmale sich in den Nachkommen vererben.

Die Erlaubnis muss wie gesagt beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen sind gem. § 11 Abs. 2 TierSchG für diese Erlaubnis zu erfüllen:

1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat (Nachweis insb. durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende, mithin tierartgerechte, Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis ist mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen zu versehen, soweit das zum Schutz der Tiere erforderlich ist. So kann insbesondere die Führung eines Tierbestandsbuchs, eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl und die regelmäßige Fort- und Weiterbildung angeordnet werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Mit einem Antrag auf Erlaubnis der Hundezucht gem. § 11 TSchG wird dem Hundezüchter eine gewerbsmäßige Hundezucht-Genehmigung erteilt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Züchter nur alle drei Jahre einmal einen Wurf zieht, sondern die Anzahl der gehaltenen fortpflanzungsfähigen Hündinnen ist entscheidend.

Es bleibt auch unberücksichtigt, ob ein Züchter Hündinnen zur Zucht verwendet, die nicht in seinem Haus leben, um den eigenen Bestand niedrig zu halten und so mehr Zeit für die Betreuung der Tiere zu haben oder er lieber seinen Hündinnen nur wenige Würfe im Leben zumuten will als einer einzigen Hündin entsprechend mehr. Sobald er drei Würfe im Jahr zieht, fällt er ebenfalls unter die Anmeldepflicht.

Das Merkmal “selbständig” ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben.

Für die Gewinnerzielungsabsicht spielt es keine Rolle, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht (den auf den Erfolg gerichteten Willen) hat, sich durch wiederholte Tätigkeit eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.

Im übrigen handelt derjenige, der die gewerbliche Hundezucht vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt oder der vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen Auflage zuwiderhandelt, ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 25.000.– belegt werden.

Dies bedeutet, dass jeder "Hobbyzüchter", der mehr als 3 Hündinnen im deckfähigen Alter besitzt, gesetzlich verpflichtet ist, bei seinem Veterinäramt einen Antrag für die Erlaubnis der Hundezucht zu stellen, die richtige Hundehaltung, die Räumlichkeiten und Zuverlässigkeit in Form einer Besichtigung durch das Veterinäramt und eines Strafregisterauszuges zu beweisen und die Sachkundeprüfung nach § 11 abzulegen hat. Quelle: http://www.frankenstein-bulldogs.de Quelle: Frank Richter Rechtsanwalt und Mediator Rechtsanwalt Frank Richter Kastanienweg 75a D-69221 Dossenheim Tel.: +49 - (0) 6221 - 727 4619 Fax: +49 - (0) 6221 - 727 6510 Mailto: anwalt@richterrecht.com Internet: www.richterrecht.com, www.reitrecht.de - insb. Pferde- bzw. Tierrecht, Vereinsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Internetrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Kapitalanlagerecht - Weitere Angaben gem. § 5 TMG: UmsatzsteuerIdentNr.: DE246619686 Rechtsanwalt Richter ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe. Rechtsanwalt Richter hat das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten richtet sich nach den berufsrechtlichen Regelungen der BRAO, BORA, FAO, RVG, sowie den Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Diese Bestimmungen können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/seiten/06.php) eingesehen werden.



In der Rassehundezucht wird unterschieden zwischen

* Wohnstubenvermehrer und Hinterhofvervielfältiger

* Hobbyzüchter

* Hundezüchter

* Rassehundezüchter, die staatlich kontrolliert werden, gewerberechtlich angemeldet und tierschutzrechtlich genehmigt sind

Wohnstubenvermehrer und Hinterhofvervielfältiger

Die Wohnstubenvermehrer und Hinterhofvervielfältiger besitzen in den meisten Fällen nur ein bis zwei Zuchttiere und verfügen über sehr geringe Zuchterfahrung. Über Vererbungslehre, Zuchtziele, Rassestandards, Anatomie des Hundes und selektive Zuchtregeln besitzen sie kein fundiertes Wissen. Ihren Hund lassen sie von „irgendwem“ decken und das möglichst ohne Kosten dabei zu haben.

Wohnstubenvermehrer sind in keinem Verein organisiert, geben sich gerne als Liebhaberzüchter aus und schimpfen oft über erfolgreiche Hobby- und Hundezüchter, sowie gewerbliche Rassehundezüchter.

Diese „Züchter“ verkaufen die Welpen oft ohne Papiere.

Hobbyzüchter

Ein Hobbyzüchter hat höchstens drei Hündinnen und betreibt seine Züchtung oft sehr aufwendig. Für ihn spielen die Gewinne und der Zeitaufwand eine sehr untergeordnete Rolle. Ein Hobbyzüchter arbeitet eher kostendeckend. Es ist eben sein Hobby, welches Kosten verursacht, jedoch wird er Welpen trotzdem niemals über dem üblichen Preis verkaufen. Hobbyzüchter stecken oft sehr gut in der Materie und betreiben eine tierschutzgerechte Zuchtanlage. Oft sind Hobbyzüchter Spezialisten einer Rasse und präsentieren ihre Hunde auf Ausstellungen. Außerdem bietet ein Hobbyzüchter einen Welpen nie ohne Ahnentafel an. Ist ein solcher Hobbyzüchter gefunden, kann ihm problemlos vertraut werden.

Hundezüchter

Ein Hundezüchter hat diverse Zuchttiere und meistens einige Deckhunde. Züchterische Erfahrungen kann man einem Hundezüchter nicht absprechen, jedoch hat er es nicht so mit Steuerehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft. Der Hundezüchter betreibt seine Zucht inklusive Verkauf nicht mit Gewerbeschein. Diese Hundezüchtungen sind weder amtstierärztlich noch züchterisch kontrolliert und nicht tierschutzrechtlich genehmigt. Der Grund für diese inoffizielle Züchtung liegt in der Regel in der Angst vor dem Versagen bei der Sach- und Fachkenntnisprüfung durch den Amtsarzt oder der Züchter möchte einfach die eingenommene Mehrwertsteuer veruntreuen. Meistens verstecken sich kommerzielle Hundezüchter hinter dieser Fassade und bieten die Welpen ohne Papiere an. Einen amstärztlichen Kontrollbericht können sie ohnehin nicht vorweisen. Ein Welpenkauf bei einem solchen Hundezüchter sollte nicht erfolgen, da nicht sicher gewährleistet ist, woher der Welpe kommt.

Rassehundezüchter

Rassehundezüchter sind zu unterscheiden in

* gewerbliche Nebenerwerbszüchter

* gewerbliche Vollerwerbszüchter

Beide unterscheiden sich hauptsächlich in der Anzahl der gehaltenen Zuchttiere.

Die gewerbliche Rassehundezucht ist gerade in der Anfangszeit mit einem ernormen Investitionsaufwand verbunden. Es gibt sehr wenige Rassehundezüchter, die ihre Zucht hauptberuflich betreiben, da die hohen Investitionskosten selten wieder herausgearbeitet werden können. Dies gelingt in der Regel nur durch den zusätzlichen Verkauf von Futter und Hundezubehör oder durch das Anbieten eines speziellen Seminarangebotes für Hund und Halter.

Ein Rassehundezüchter hat meist als Hobbyzüchter sehr viele Erfahrungen gesammelt und ist Profi auf seinem Gebiet, bevor er aus seinem Hobby einen Beruf macht.

Der Rassehundezüchter hält seine Tiere artgerecht und beachtet sämtliche, ihm als autorisierten Züchter auferlegte Zuchtbestimmungen.

Quelle: abazo-hundeschule.de/zuechter.html

Geachte gast en “Marxdorfer-Wolfshund” – bezoeker,

Wij - dat ben ik., Robert Rupp, mijn vrouw Jeanette Rupp en onze dochter Saskia Sophie- hebben besloten ons toe te leggen op het fokken van kruisingen, omdat ze veel beter geschikt zijn voor onze intenties. De Saarloos Wolfhond is door zijn schuwe en angstige karakter niet een ideaal uitgangspunt voor een geleidehond, laat staan als een begeleidingshond voor gehandicapten.

Door de kruising met witte herdershonden worden deze honden opener en makkelijker om mee te werken. Desondanks komt het voor dat een Marxdorfer een terughoudend karakter vertoond. We proberen door selectief te fokken de eigenschappen te verbeteren, waarbij selectie op karakter- en gezondheidseigenschappen onze hoogste prioriteit hebben, nog voor uiterlijke kenmerken.

Wij zijn nog een zeer jonge fokkerij, en niemand is vanaf het begin perfect. Het grootbrengen van de pups gebeurd in ons huis met de meest directe familie allemaal in de buurt, omdat we veel waarde hechten aan een goede socialisering van de honden. Wij leven echt voor en met onze honden.

Helaas zijn er ook vele tegenstanders die niet willen begrijpen wat wij met onze fokkerij bereiken willen. Deze mensen nemen ook niet de moeite onze honden te leren kennen. Daarop kunnen wij slecht het volgende zeggen: Iedereen is welkom om ons te bezoeken, een puppyreünie mee te maken, of contact op nemen met ons op welke manier dan ook.

Wij verstoppen ons niet achter een dekmantel van een hobbyfokkerij, wij zijn een beroepsmatige onderneming met alles wat daar bij hoort. Dat betekent regelmatige controles door een diergeneeskundige praktijk, controles volgens §11 dierenbeschermingwet – welke onze fokkerij aan moest voldoen- als ook controles door de belastingdienst, aangifte van alle inkomsten en uitgaven. En vanzelfsprekend horen daar ook regelmatige bezoekjes aan de dierenarts bij, inclusief HD-röntgenfoto’s, MDR-1 test, PRA en testen op alle mogelijk oogziektes.

Gemiddeld hebben ongeveer 20 fokhonden, daar we een grote verscheidenheid aan genen nodig hebben om een nieuw ras op te bouwen. Er moeten vele stammen opgezet worden om zo te voorkomen dat er inteelt of incest plaatsvindt. We willen graag gezonde honden met een sterk karakter. Dit betekent natuurlijk ook dat wij in tegenstelling tot hobbyfokkerijen meer nesten hebben, dit heeft niet zozeer te doen met grote aantallen bereiken, als wel met een grote genenverscheidenheid. Elke pup die ons verlaat is door de dierenarts gezond verklaard, gechipt, gevaccineerd en meerdere keren ontwormd. Aanvullend krijgt elke nieuwe eigenaar van ons een starterpakket mee om de eerste weken door te komen. Vanzelfsprekend ook na deze tijd staan bij klaar met raad en daad. Voor ons is het vanzelfsprekend dat het fokken niet ophoudt bij de verkoop, maar dat het levenslang door blijft gaan. Dat is simpelweg onze filosofie als een fokker. Op deze manier blijven wij in contact met de meeste van onze klanten, zoals men kan zien in onze puppydagboeken. Wij zijn dan ook zeer verheugd om vele van onze “Puppies” terug te zien op onze jaarlijkse puppyreünie. Daar kunnen we de ook de ontwikkeling van ons fokproces zien.

Voor ons is de fokkerij geen beroep, maar een roeping!


Met vriendelijke groeten, de familie Rupp

Dear guest and “Marxdorfer-Wolfshund” – visitor,

we - that’s me, Robert Rupp, my wife Jeanette Rupp and our daughter Saskia Sophie – decided on breeding crossbreeds as they are much more suitable for our intention. The Saarloos Wolfdog is due to his shy and reluctant characteristics not an ideal prospect to work as a guide dog , let alone as a service dog for handicapped persons.

By crossbreeding them with white shepherds – these dogs are getting much opener and easier to work with. Nevertheless it happens to be, that we also may have at times one Marxdorfer who may show some reserved behaviour as well. We try to enhance the characteristics by selective breeding - whereas healthiness and character are our highest priorities even before appearance.

We are still a breeder in our early days and nobody is perfect from the start. The upbringing of the puppies takes place in our house with the closest family members around as we attach a great importance to socialise the dogs properly. We really live for and with our dogs.

Unfortunately there are also many objectors, who do not want to understand our goals in breeding. These people are also not interested in getting to know our dogs. Therefore we would to emphasize: Everybody is welcome to visit us, join our puppy-reunions or to get in contact with us as they like.

We do not hide in disguise being a hobby breeder but are a business with the full panoply of an establishment. This means regular check-ups by the veterinary office, a control according to §11 of the protection of animals act – which our breeding had to fulfil – as well as revenue checks in order to pay duty on all earnings and expenses regarding our breed correctly. And it goes without saying that we take regular visits at the vet including HD-x-rays, MDR-1 test, PRA and tests for all possible eye-diseases as a matter of course.

We own an average of 20 breeding dogs as we need a variety of genes to built up a new race. Many roots have to be set up in order not to fall back into inbreeding or incest. We want to achieve healthy dogs with a strong-based character. Which of course means that we do have more litters than hobby breeders. As said before – this means a variety of genes and not just simple augmentation. Each puppy who leaves us is checked by the vet to be declared as healthy, chipped, vaccinated and has been de-wormed several times. Additionally each new owner gets a starter pack to help him through the first few weeks. Needless to say that we also support him after that time with word and deeds. For us its understood that the breeding doesn’t stop just after the dog is sold but that it continues for a live long. This is simply our philosophy being a breeder. That way we still are in contact with most of our customers as you can see browsing through our puppy diaries. We are also glad to see many of our “Welpies” at our annual puppy reunions – where we are also able to observe the progress of our breeding.

For us breeding is not only a profession – it is a mission!


With best regards – the Rupp family


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